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Präparate im Direktvertrieb — geprüft für die Schweiz

Auch in der Schweiz werden solche Präparate am Telefon verkauft und bei der Übergabe bezahlt. Wir prüfen, was dafür geliefert wird — und was man vorher nicht erfährt.

Zu jedem Produkt stehen hier die Inhaltsstoffe, der Endpreis in Franken und die Lücken in den Herstellerangaben. Fehlen die Mengen, schreiben wir das hin, statt die Liste für eine Auskunft zu halten.

Ein Unterschied zur EU, der hier wirklich zählt: In der Schweiz gibt es bei einer telefonisch geschlossenen Bestellung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rückgaberecht besteht nur, wenn der Verkäufer es von sich aus einräumt. Fragen Sie im Gespräch danach, bevor Sie zusagen.

Worauf wir achten

Was in der Schweiz anders ist

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU gilt hier nicht; massgebend ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG). Aufsicht führt der EDÖB in Bern.

Beim Widerruf ist der Unterschied noch deutlicher: Ein allgemeines Rückgaberecht für Fernabsatz kennt das Schweizer Recht nicht. Was gilt, bestimmt der Vertrag mit dem Verkäufer — lassen Sie sich die Bedingungen im Gespräch nennen.

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